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Wechselmodell

Von einem sogenannten Wechselmodell spricht man, wenn bei keinem der Elternteile der Schwerpunkt der Betreuung des minderjährigen Kindes angesiedelt ist. Die tatsächliche Förderung und Fürsorge für das Kind wird von den Eltern abwechselnd zu gleichen Teilen wahrgenommen.

In der Regel wird Voraussetzung für das Wechselmodell sein, dass die Eltern hinsichtlich der Erziehung ähnliche Vorstellungen und Verhaltensweisen haben und Verständigung untereinander problemlos möglich ist. Das Wechselmodell darf für das Kind keine zusätzliche Belastung darstellen. Ein Schul- oder Kindergartenwechsel darf mit einem Wechselmodell nicht verbunden sein, so dass eine räumliche Nähe der Wohnorte der Eltern ebenfalls Voraussetzung ist.

Das Gegenmodell zum Wechselmodell stellt das „Domizil- oder Residenzmodell“. Hierbei hat das Kind seinen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt bei dem Elternteil, der das Kind überwiegend betreut.

Ein Wechselmodell liegt demzufolge dann nicht vor, wenn der Schwerpunkt der Betreuung bei einem hauptverantwortlichen Elternteil liegt und der andere Elternteil lediglich ein großzügiges Umgangsrecht ausübt.

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