das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) will die schnelle Rückführung widerrechtlich, dh. unter Verletzung eines faktisch ausgeübten Sorgerechts entführter oder zurückgehaltener Kinder ermöglichen und dabei den status quo wiederherstellen, wobei eine Entscheidung über das Sorgerecht nicht vorweggenommen werden soll.
Eine internationale Kindesentführung liegt vor, wenn ein Kind bis zu 16 Jahren widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbracht oder in diesem zurückgehalten wird und es unmittelbar davor seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens hatte.
Verbringen ist das Herausnehmen des Kindes aus seinem gewöhnlichen Lebensraum, wo es sich in der Obhut einer oder mehrerer Personen befand, die ihm gegenüber rechtmäßig das Sorgerecht ausübten.
Der Antrag auf Rückgabe des Kindes kann bei der zentralen Behörde des Heimatstaates des Antragsstellers gestellt werden. Der Antrag ist binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Verbringens zu stellen, da ansonsten die Rückgabeanordnung abgelehnt werden kann, wenn sich das Kind in das neue Umfeld eingelebt hat.
In Deutschland ist das Bundesamt für Justiz als zentrale Behörde zuständig.