„Setzen Sie beim Streit ums Sorgerecht auf
Profis, die etwas davon verstehen.“

Kindeswohl

Dieser Begriff kommt in familiengerichtlichen Auseinandersetzungen immer wieder vor. Das Kindeswohl sollte für die Verfahrensbeteiligten immer im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen und nicht aus den Augen verloren werden.

Es handelt sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der kein psychologischer Begriff ist. Insofern muss zur Bestimmung des Kindeswohls nicht zwingend die Psychologie herangezogen werden. Dabei ist dieser wesentliche Entscheidungsmaßstab für das richterliche Handeln nur schwer zu konkretisieren, weil eine Vielzahl von außerjuristischen Gegebeheiten (wissenschaftliche Erkenntnisse, gesellschaftliche Standarts, Pädagogische Leitlinien, psychologische Erkenntnisse) diesen Begriff prägen. Letztlich umfaßt das Kindeswohl neben dem leiblichen auch das seelische und geistige Wohl des Kindes.

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