„Setzen Sie beim Streit ums Sorgerecht auf
Profis, die etwas davon verstehen.“

Sorgerechtsvollmacht

Der Umstand, dass das Sorgerecht unverzichtbar und unübertragbar ist, schließt nicht aus, dass die Eltern die Ausübung ihrer Sorgerechtsbefugnisse auf Dritte (insbesondere Verwandte, Schule, Internat, Pflegeeltern) übertragen, ohne dass ihre elterliche Sorge beeinträchtigt wird. Dies geschieht durch Erteilung entsprechender Ermächtigungen bzw. Untervollmachten, die grundsätzlich als zulässig anzusehen sind, sofern sie auch widerruflich erteilt werden.

Unabhängig vom Sorgerecht sollte stets über die Erstellung von Betreungsvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen nachgedacht werden. Unverzichtbar für Eltern, die für den Fall von Krankheit oder Tod ihre Kinder absichern wollen. Wenden Sie sich dazu an einen Notar.

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