Die sogenannte Hochstrittigkeit in Sorgerechts- und Umgangsverfahren kann unterschiedliche Ursachen haben. Eine, die ich in diesem Artikel beleuchten möchte, ist die wiederholte gerichtliche Auseinandersetzung zum Umgang bzw. der daraus entstehende gerichtlichen Streit ums Sorgerecht und der damit möglicherweise verbundene Wechsel des Lebensmittelpunktes eines Kindes.
Die mit solchen Verfahren verbunden Folgen für Kinder, werden von den am familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten immer wieder nicht erkannt bzw. falsch eingeschätzt.
Die Einleitung solcher Verfahren erfolgt häufig väterlicherseits und beginnt mitunter schon im Säuglingsalter des Kindes. In der Folge werden immer wieder Anträge auf Umgangserweiterungen bis hin zum Wechselmodell gestellt. Die dadurch entstehende Unsicherheit über die Betreuungssituation des Kindes, verbunden mit unterschiedlichen Ansichten, der am gerichtlichen Verfahren Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Sachverständige) zur konkreten Ausgestaltung des Umgangs, führt regelmäßig zu jahrelang anhaltenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Aber auch Fälle, in denen die Eltern nach der Trennung eine gemeinsame Umgangsregelung zunächst über Jahre ohne Streit und Belastung des Kindes ausgeübt haben, können in der Hochstrittigkeit und einem für das Kind nicht enden wollenden Drama enden, wie der nachfolgende Fall eindrücklich zeigt.
Der Verfahrensbeistand kann weder wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, noch ist er weisungsgebunden. Er kann jedoch bei Zweifeln an seiner Eignung abberufen werden.
Wechselmodell durchsetzen trotz häuslicher Gewalt, passt das zusammen? Häufig wird ein narzisstischer Vater beschrieben, der gegen den Willen der Mutter das Wechselmodell durchsetzen möchte. Ein Phänomen, im Grenzbereich familiengerichtlicher Verfahren.
Das Wechselmodell zu verhindern oder zu beenden erweist sich oftmals als nicht ganz leicht. Dabei kann das Wechselmodell durchaus dem Kind schaden. Wurde das Wechselmodell gerichtlich eingeklagt oder durch Zustimmung des anderen Elternteils beschlossen, kann dies nur unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen geändert werden.
Mutter oder Vater entführen, verschwinden oder entziehen ohne Zustimmung ihr Kind ins Ausland. Ein Antrag auf Rückführung durch den Rechtsanwalt wird nötig. Das dauert und der Ablauf ist schwierig. Das Haager Kindesentführungsübereinkommen -HKÜ- hilft.
Bei besonders hochstrittiger Trennung kommt es immer wieder vor, dass Kinder von einem Elternteil absprachewidrig ins Ausland verbracht oder nach Deutschland umgesiedelt werden. Vielfach besteht dieses Phänomen bei gemischtnationalen Ehen. Aber auch in Fällen, in denen beide Elternteile zuvor noch gemeinschaftlich im Ausland gelebt haben, kommt es zu internationalen Verwicklungen.