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27Mar2020

Wechselmodell als Strategie. Beispiel -narzisstischer Elternteil-

Von: Pajam Rokni-Yazdi
Wechselmodell durchsetzen trotz häuslicher Gewalt, passt das zusammen? Häufig wird ein narzisstischer Vater beschrieben, der gegen den Willen der Mutter das Wechselmodell durchsetzen möchte. Ein Phänomen, im Grenzbereich familiengerichtlicher Verfahren.

Rechtsanwalt Pajam Rokni-YazdiEs handelt sich meist um hochstrittige Eltern. Vorausgegangen ist ein langer und schwieriger Trennungsprozess bei dem häusliche Gewalt gegen die Mutter eine Rolle gespielt hat. Ist die räumliche Trennung geschafft oder steht sie unmittelbar bevor, kommt es schon zu einem gerichtlichen Umgangsantrag des Vaters. Die betroffene Mutter beschreibt, dass sie sich während der Beziehung immer um die Kinder gekümmert hätte. Der Vaters war viel berufstätig und habe sich nur selten gekümmert. Er war oft gereizt und alles musste sich um ihn drehen. Jetzt will er die Trennung nicht akzeptieren. Er versucht sofort die Mutter bei den Verfahrensbeteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeistand) in ein schlechtes Licht zu rücken. Die Behauptung „ sie will ihm das Kind vorenthalten“. Er stellt sich selbst als den treusorgenden Vater dar, dem Unrecht geschieht. Er bittet um Hilfe. Im familiengerichtlichen System findet er sofort eifrige Helfer. Ein Kontaktabbruch zum Kind wird nicht gerne gesehen und  Väter haben heute dieselben Rechte wie Mütter. Warum also nicht das Kind paritätisch betreuen oder wenigstens in einem ausgeweiteten Residenzmodell? Im gerichtlichen Verfahren dreht sich alles nur noch um den Umgang zum Vater. Dieser muss funktionieren. Ist die Mutter etwa bindungsintolerant? Mit der familiären Vergangenheit möchte sich keiner der Verfahrensbeteiligten auseinandersetzen. Es gilt der Grundsatz „wir wollen nach vorne schauen“. Die Mutter bekommt zu hören, „bleiben Sie bitte auf der Elternebene, nicht auf der Paarebene“. Wenn man nicht unmittelbar zu Beginn eines solchen Verfahrens auf die bisherigen familiären Verhältnisse eingeht und es einem nicht gelingt, diese vor Gericht zur Sprache zu bringen, begeht man einen großen Fehler. Später ist es dafür in der Regel zu spät. Dann denken alle Beteiligten, man würde die häusliche Gewalt nur als Vorwand nutzen, um den Umgang zu erschweren. Machen Sie also nicht den Fehler und lassen sich, nur des lieben Friedens willens, auf Kompromisse ein, die Sie nicht halten können. Insbesondere dann nicht, wenn diese nicht den tatsächlichen Bedürfnissen des Kindes entsprechen. Die Weichen werden zu Beginn eines familiengerichtlichen Verfahrens gestellt. Lassen Sie sich also frühzeitig, am besten noch vor der Trennung, intensiv anwaltlich beraten. Die richtige Strategie entscheidet über den Verfahrensausgang. Hilfe bei häuslicher Gewalt finden Sie auch beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

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Schlagworte zu diesem Artikel

Wechselmodell, Umgangsrecht, Sorgerecht, Bindungstoleranz, Umgangsverweigerung

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