„Setzen Sie beim Streit ums Sorgerecht auf
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Sorgerecht

Grundsätzlich verbleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht der Kindeseltern nach deren Trennung.

Es ist möglich, Anträge auf Teilübertragung von Bereichen der elterlicher Sorge beim Familiengericht zu stellen. Hier einige Beispiele:

Vermögenssorge:
Das Kind hat nicht unbeträchtliches eigenes Vermögen und der andere Elternteil ist bezüglich der Vermögensverwaltung unkundig oder unzuverlässig.

Gesundheitsfürsorge:
Ist ein Kind chronisch krank und bedarf der ständigen ärztlichen Kontrolle und Behandlung und hat sich insoweit ein Elternteil in der Vergangenheit bereits als wenig zuverlässig erwiesen.

Aufenthaltsbestimmung:
Soll die Sorgepflicht einem Elternteil übertragen werden und hat der andere Elternteil konkrete Befürchtungen, dass nach Sorgeübertragung eine Auswanderung gemeinsam mit dem Kind droht, kann es angezeigt sein, das Aufenthalts­bestimmungsrecht gemeinsam zu belassen und den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes zu bestimmen.

Gemeinsames Sorgerecht:

Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige, soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus. Sie erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich am Kindeswohl auszurichten.

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