„Setzen Sie beim Streit ums Sorgerecht auf
Profis, die etwas davon verstehen.“
26Mar2020

Sexueller Missbrauch –Auswirkung eines Verdachts auf Sorgerecht und Umgangsrecht-

Von: Pajam Rokni-Yazdi
Als Rechtsanwalt für Scheidung, Sorgerecht und Umgangsrecht aus Hannover zeige ich Ihnen die vielfältigen Problemkreise in Kindschaftsverfahren, wenn ein sexueller Missbrauchsverdacht im Raum steht. Es droht der Sorgerechtsentzug.

Es handelt sich um ein immer häufiger anzutreffendes Phänomen. In einem sehr streitig geführten Trennungsprozess wird der Verdacht auf einen sexuellen Missbrauch erhoben. Dies kann mitunter auf sehr subtile Art erfolgen. Oft wird der Umgang damit in Verbindung gebracht. Bei den gerichtlichen Verfahrensbeteiligten führt dies zu einem häufig geäußerten „komischen Bauchgefühl“.

Die üblichen Mechanismen sind dann die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, welches nichts mit dem familiengerichtlichen Verfahren zu tun hat. Die Verfahrensbeteiligten im familiengerichtlichen Verfahren haben oft sogar keinen Einblick in die strafrechtlichen Ermittlungen und umgekehrt. Es laufen zwei völlig getrennte Verfahren. Beim Familiengericht wird dann meist zunächst der Umgang zum verdächtigen Elternteil ausgesetzt oder ein begleiteter Umgang angeordnet. Der Ausgang des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wird abgewartet. Dieses endet zumeist in einer Einstellung des Verfahrens, weil ein Tatnachweis nicht möglich erscheint oder aber ein Glaubwürdigkeitsgutachten zu dem Ergebnis gelangt, dass z.B. die Aussagen eines Kindes nicht verwertbar erscheinen und eine Tatbegehung daher eher unwahrscheinlich ist. Spätestens jetzt mehren sich im familiengerichtlichen Verfahren die Probleme.

Der nicht mögliche Tatnachweis führt dazu, dass dem zunächst beschuldigten Elternteil alle elterlichen Rechte im vollen Umfang wieder zur Verfügung stehen. Der andere Elternteil darf den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs nicht weiter erheben, geht aber innerlich meist davon aus, dass „dort doch was war“ und stellt sich gegen den meist längst wieder beantragten unbegleiteten Umgänge mit dem betroffen Kind. Wenn der Umgang dann nicht in der Art- und Weise funktioniert, wie allgemein gewünscht, kommt die nächste Eskalationsstufe, es wird ein sorgerechtliches Verfahren eingeleitet. Dem, den sexuellen Missbrauch behauptenden Elternteil droht, das Sorgerecht entzogen zu werden. Der Wechsel des Lebensmittelpunktes des Kindes zum ursprünglich Verdächtigen steht im Raum. Es werden Gutachten zur Erziehungsfähigkeit und Bindungstoleranz eingeholt. Es entsteht eine gefährliche Dynamik, aus der es für den Elternteil, der den sexuellen Missbrauchsverdacht erhoben hat, nur schwer ein Entrinnen gibt.

Vor diesem Hintergrund warnen wir ausdrücklich davor, den Verdacht des sexuellen Missbrauchs leichtfertig und voreilig zu erheben, sondern nur dann, wenn Sie sich zuvor ausführlich anwaltlich beraten lassen haben. Ohne ausreichende Erfahrung können Sie als betroffenes Elternteil die Dynamik eines familiengerichtlichen Verfahrens nicht überblicken.

Schlagworte zu diesem Artikel

Sorgerecht, Umgangsrecht, Umgangsausschluss, begleiteter Umgang, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Bindungstoleranz, Inobhutnahme, Fremdunterbringung

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