„Setzen Sie beim Streit ums Sorgerecht auf
Profis, die etwas davon verstehen.“
25Aug2016

Familienpsychologische Gutachten, die eigentlichen Richter.

Von: Pajam Rokni-Yazdi

In familiengerichtlichen Verfahren sehen sich Richter immer häufiger dazu veranlasst, Sachverständigengutachten einzuholen, die als sogenannte „familienpsychologische Gutachten“ bezeichnet werden. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen wissenschaftlich feststehenden Begriff, sondern vielmehr um eine von Gerichten und Psychologen benutzte Bezeichnung. Es gibt auch keine wissenschaftlichen Vorgaben wie ein solches Gutachten inhaltlich auszusehen hat oder wer dazu berechtigt ist ein solches Gutachten zu verfassen. Es fehlen also jegliche wissenschaftliche Standards, obwohl diese Gutachten als wesentliche Grundlage der gerichtlichen Entscheidung dienen.  Aufgrund eines Gutachtens wird als z..B darüber entschieden, Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder zu entziehen oder die Frage beantwortet, ob ein Elternteil sein Kind sehen darf oder nicht. Besonders dramatisch ist es, wenn Richter den Gutachteraussagen folgen, ohne den wissenschaftlichen Gehalt des Gutachtens kritisch hinterfragt zu haben. Oft wird die Zusammenfassung des Gutachtens einfach abgeschrieben. Der Gesetzgeber macht es den Richtern dabei einfach dies zu tun. Will nämlich der Richter von den Aussagen eines Sachverständigen abweichen, muss er sehr ausführlich begründen und darlegen, aus welchen Gründen er meint, die Kompetenz des Sachverständigen durch seine eigene ersetzen zu können. Viel Arbeit für einen Richter, der zumeist ohnehin in einer Aktenflut versinkt und wenig Zeit hat sich intensiv mit Gutachten auseinander zu setzen. Da ist es  zeitschonender sich auf das zu beziehen, was ein Sachverständiger ausgearbeitet hat. Die Bundesregierung sieht sich aufgrund einer Vielzahl fehlerhafter Gerichtsentscheidungen derzeit dazu veranlasst, über die Aufstellung wissenschaftlicher Standards für familienpsychologische Sachverständigengutachten zu beraten.

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