Pajam Rokni-Yazdi Pajam Rokni-Yazdi

Hochstrittigkeit in Kindschaftsverfahren zum Umgang und Sorgerecht - narzisstische Persönlichkeitsstörungen und Akzentuierungen eines Elternteils und die Folgen-

Die sogenannte Hochstrittigkeit in Sorgerechts- und Umgangsverfahren kann unterschiedliche Ursachen haben. Eine, die ich in diesem Artikel beleuchten möchte, ist die wiederholte gerichtliche Auseinandersetzung zum Umgang bzw. der daraus entstehende gerichtlichen Streit ums Sorgerecht und der damit möglicherweise verbundene Wechsel des Lebensmittelpunktes eines Kindes. Die mit solchen Verfahren verbunden Folgen für Kinder, werden von den am familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten immer wieder nicht erkannt bzw. falsch eingeschätzt. Die Einleitung solcher Verfahren erfolgt häufig väterlicherseits und beginnt mitunter schon im Säuglingsalter des Kindes. In der Folge werden immer wieder Anträge auf Umgangserweiterungen bis hin zum Wechselmodell gestellt. Die dadurch entstehende Unsicherheit über die Betreuungssituation des Kindes, verbunden mit unterschiedlichen Ansichten, der am gerichtlichen Verfahren Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Sachverständige) zur konkreten Ausgestaltung des Umgangs, führt regelmäßig zu jahrelang anhaltenden gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aber auch Fälle, in denen die Eltern nach der Trennung eine gemeinsame Umgangsregelung zunächst über Jahre ohne Streit und Belastung des Kindes ausgeübt haben, können in der Hochstrittigkeit und einem für das Kind nicht enden wollenden Drama enden, wie der nachfolgende Fall eindrücklich zeigt.

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Die Folgen einer amtsgerichtlichen Entscheidung zur Übertragung des Sorgerechts

Wir haben ein Verfahren zur Übertragung des Sorgerechts übernommen, nachdem die Entscheidung des Amtsgerichts gerade ergangen war. Das Gericht hatte entschieden, dass ein Mädchen, welches mit seiner Halbschwester seit der Geburt bei der Mutter gewohnt hatte ab sofort beim Vater leben sollte. Verbunden damit ist ein Ortswechsel, mithin auch ein Wechsel des Kindergartens. Wir haben gegen diese Entscheidung umgehend Beschwerde vor dem Oberlandesgericht erhoben.

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Verfassungsbeschwerde zur Zulässigkeit von körperlicher Gewaltanwendung gegen Kinder bei der Durchsetzung eines Sorgerechtsbeschlusses eingereicht

Wir haben im Namen eines Verfahrensbeistands und einer Kindesmutter Verfassungsbeschwerde erhoben. Wir mussten uns dabei mit der Frage auseinanderzusetzen, unter welchen Voraussetzungen es rechtlich zulässig ist, den Aufenthaltswechsel eines Kindes von einem Elternteil zum anderen durch gerichtlichen Beschluss zu beschließen und zur Durchsetzung einer solchen Entscheidung staatliche Gewalt gegen die betroffenen Kinder anzuwenden.

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