Update! Amtsgerichtliche Entscheidung zur Geschwistertrennung und Aufenthaltswechsel erfolgreich aufgehoben.

Wir hatten am 08. Juni 2018 über einen Fall berichtet, bei dem das Amtsgericht entschieden hatte, dass ein vierjähriges Mädchen, welches mit seiner siebjährigen Halbschwester seit der Geburt bei der Mutter gewohnt hatte, ab sofort beim Vater leben sollte. Diese Entscheidung wurde nun aufgehoben.

Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ist es nun vor dem Oberlandesgericht gelungen, den Senat davon zu überzeugen, dass die Entscheidung aus Sicht des Kindes fehlerhaft war. Die amtsgerichtliche Entscheidung wurde aufgehoben. Auf das eingeholte Gutachten des Sachverständigen Detlev P. welches wir umfangreich kritisiert hatten, wurde nicht weiter eingegangen. Die Entscheidung des Gerichts erfolgte trotz nicht unerheblichen Widerstands auf Seiten des Jugendamtes und des Verfahrensbeistands. Nicht nur weil der Beschluss zu Gunsten meiner Mandantin ausfiel, muss man festhalten, dass es sich um eine sehr umsichtige Entscheidung des Gerichts handelt, welche ausschließlich von wichtigen Aspekten des Kindeswohls und des Kindeswillen geleitet war. Die elterlichen Befindlichkeiten wurden zutreffend hintern angestellt.

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Kinder nach gewaltsamer Herausnahme wieder bei der Kindesmutter.

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Häusliche Gewalt gegen Mütter und ihre Auswirkungen auf Kinder. Behördenversagen durch Fremdunterbringung!