Tätigkeit
Sorgerecht
Ich vertrete Sie in Sorgerechtsverfahren, insbesondere in Fällen, in denen der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes nach der Trennung der Eltern streitig ist.
Ein Schwerpunkt liegt in Fällen, in denen aus beruflichen oder privaten Gründen ein Umzug in eine andere Stadt oder ins Ausland angestrebt wird und der andere Elternteil dem widerspricht.
Solche Konstellationen werfen komplexe rechtliche Fragen auf, insbesondere zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, zu Umgangsregelungen und zur praktischen Umsetzung des Elternrechts nach dem Umzug.
Ich übernehme die Vertretung von Opfern häuslicher Gewalt. Hierbei gilt es, genau zu bewerten, welche Auswirkungen die Gewalt auf das Sorge- und Umgangsrecht hat. Sind Sie von häuslicher Gewalt betroffen, muss bei gerichtlichen Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht die sogenannte „Istanbul-Konvention“ Berücksichtigung finden. Danach darf die Ausübung von Sorge- oder Umgangsrechten nicht zu einer Gefährdung der gewaltbetroffenen Frau oder ihres Kindes führen.
In Fällen des Verdachts eines sexuellen Missbrauchs am Kind ist besondere Umsicht notwendig. Es gilt das Zusammenspiel von Strafrecht und Familienrecht genau zu kennen und zu beachten. Fundierte anwaltliche Hilfe ist hier von Anfang an unverzichtbar, um Sie und Ihr Kind vor irreparablen juristischen und tatsächlichen Fehlern zu schützen.
Auch in Verfahren internationaler Kindesentziehung nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) stehe ich Ihnen kompetent mit Rat und Tat zur Seite. Sie sehen sich einem solchen Rückführungsverfahren in Deutschland ausgesetzt oder beabsichtigen aus dem Ausland mit dem Kind nach Deutschland zu reisen? Dann ist es unerlässlich, sich in erfahrene anwaltliche Beratung zu begeben. Ich helfe Ihnen zu verstehen, wie solche Verfahren in Deutschland geführt werden und welche Besonderheiten es zu beachten gilt. Ich versuche mit Ihnen eine Strategie zu entwickeln, damit Sie und Ihr Kind in Deutschland bleiben können.
Umgangsrecht
Eine zentrale Streifrage in Kindschaftsverfahren ist die Frage der Regelung des Umgangs. In einer Vielzahl meiner Verfahren geht es darum, die bestmöglich Umgangsregelung für das Kind zu treffen. Die Beantwortung dieser Frage hängt nicht nur von den individuellen Bedürfnissen des Kindes ab, sondern auch von den Möglichkeiten der Eltern. Hier sollte berücksichtigt werden, dass Säuglinge und Kleinkinder ganz andere Bedürfnisse nach einer Umgangsregelung haben, als Grundschulkinder oder Jugendliche. Dies gilt insbesondere auch bei der Frage, ob das paritätische Wechselmodell für kleine Kinder ein geeignetes Betreuungsmodell sein kann.
Ich berate Sie zu den Vor- und Nachteilen der unterschiedlichen Betreuungsmodelle und erarbeite mit Ihnen Strategien, wie Sie versuchen können, eine passende Umgangsregelung für Ihr Kind zu finden.
Immer wieder ist auch das Phänomen einer kindlichen Umgangsverweigerung anzutreffen. Bei solchen Blockaden besteht nicht selten die Gefahr einer hochstrittigen gerichtlichen Auseinandersetzung, bei der sich auch Fragen nach der Umplatzierung, Fremdunterbringung oder des Umgangsausschlusses stellen.
Hochstrittige Kindschaftsverfahren
In hochstrittigen Kindschaftsverfahren ist nicht immer nur der Elternkonflikt das Problem. Auch durch das Familiengericht, das Jugendamt, Sachverständige und Verfahrensbeistände können sich zusätzliche Problemstellungen ergeben. Sehen Sie sich mit unhaltbaren Thesen zur „Mutter-Kind-Symbiose“, „Überbehütung“, dem Verdacht auf das „Münchhausen-by-proxy-Syndrom“ oder dem Vorwurf der „mangelnden Bindungsintoleranz“ konfrontiert, finden Sie in mir einen Spezialisten für solche Fragestellungen.
Auch das Thema „Narzissmus“ ist in hochstrittigen Sorgerechtsstreitigkeiten häufig allgegenwärtig. Regelmäßig wird im Familiengericht übersehen, dass zum Streiten nicht unbedingt zwei Parteien gehören, sondern Konflikte auch nur von einem Elternteil aufrechterhalten und befeuert werden können. Hier begleite ich Sie juristisch mit der richtigen Herangehensweise.
Ein besonderer Bestandteil meiner täglichen Arbeit besteht darin, Sie bei der Abwehr fehlerhafter familienpsychologischer Sachverständigengutachten zu vertreten.
Ich erkenne Schwächen, lege Widersprüche offen und sorge dafür, dass fragwürdige Gutachten nicht ungeprüft zur Entscheidungsgrundlage werden. Ich sorge dafür, dass Fehler im Sachverständigengutachten beseitigt werden.
Greifen Sie an dieser Stelle nicht nur auf meine Erfahrungen, sondern auch auf mein Netzwerk aus Sachverständigen, Psychologen und Psychiatern zurück.