Wechselmodell als Strategie. Beispiel -narzisstischer Elternteil-
Wechselmodell durchsetzen trotz häuslicher Gewalt, passt das zusammen? Häufig wird ein narzisstischer Vater beschrieben, der gegen den Willen der Mutter das Wechselmodell durchsetzen möchte. Ein Phänomen, im Grenzbereich familiengerichtlicher Verfahren.
Wechselmodell –verhindern, beenden, zur Zustimmung gezwungen
Das Wechselmodell zu verhindern oder zu beenden erweist sich oftmals als nicht ganz leicht. Dabei kann das Wechselmodell durchaus dem Kind schaden. Wurde das Wechselmodell gerichtlich eingeklagt oder durch Zustimmung des anderen Elternteils beschlossen, kann dies nur unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen geändert werden.
Umgangsrecht und Sorgerecht -Die erfolgreiche Betreuung im paritätischen Wechselmodell-
Als Rechtsanwälte für Scheidung, Sorgerecht und Umgangsrecht aus Hannover haben wir eine Kindesmutter vertreten, welche im Ursprungsverfahren die überwiegende Betreuung ihres Sohnes unverschuldet verloren hatte. Die Begründung für diese gerichtliche Maßnahme erschien nicht nachvollziehbar. Sie war aus unserer Sicht der Positionierung der Verfahrensbeteiligten zugunsten des anderen Elternteils geschuldet. Kindliche Bedürfnisse spielten dabei keine tragende Rolle.
Das Wechselmodell im Umgangsrecht- Erfahrungen, Vor- und Nachteile
Als Rechtsanwalt für Scheidung, Sorgerecht und Umgangsrecht aus Hannover möchte ich das Wechselmodell näher darstellen. Von einem sogenannten Wechselmodell spricht man, wenn bei keinem der Elternteile der Schwerpunkt der Betreuung des minderjährigen Kindes angesiedelt ist. Die tatsächliche Förderung und Fürsorge für das Kind wird von den Eltern abwechselnd zu gleichen Teilen wahrgenommen.
Vom Wechselmodell zum Residenzmodell
Als Rechtsanwalt für Scheidung, Sorgerecht und Umgangsrecht aus Hannover stelle ich fest, dass das Wechselmodell in aller Munde ist und von vielen als Modell der Zukunft gesehen wird. Fragwürdig erscheint jedoch, ob diese Modell auch generell im Sinne der betroffenen Kinder ist, oder ob es nicht in erster Linie zur Durchsetzung von Elternrechten dient. In unserem aktuellen Fall jedenfalls äußerte das Kind Vorbehalte, weil es aus seiner Sicht kein richtiges Zuhause wie andere Kinder habe. Aber auch andere Aspekte führten vorliegend dazu, dass das Wechselmodell dem Residenzmodell weichen musste. Die Gründe sind auf eine Vielzahl von sorgerechtlichen Verfahren übertragbar.