Hochstrittigkeit in Kindschaftsverfahren zum Umgang und Sorgerecht - narzisstische Persönlichkeitsstörungen und Akzentuierungen eines Elternteils und die Folgen-
Die sogenannte Hochstrittigkeit in Sorgerechts- und Umgangsverfahren kann unterschiedliche Ursachen haben. Eine, die ich in diesem Artikel beleuchten möchte, ist die wiederholte gerichtliche Auseinandersetzung zum Umgang bzw. der daraus entstehende gerichtlichen Streit ums Sorgerecht und der damit möglicherweise verbundene Wechsel des Lebensmittelpunktes eines Kindes. Die mit solchen Verfahren verbunden Folgen für Kinder, werden von den am familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten immer wieder nicht erkannt bzw. falsch eingeschätzt. Die Einleitung solcher Verfahren erfolgt häufig väterlicherseits und beginnt mitunter schon im Säuglingsalter des Kindes. In der Folge werden immer wieder Anträge auf Umgangserweiterungen bis hin zum Wechselmodell gestellt. Die dadurch entstehende Unsicherheit über die Betreuungssituation des Kindes, verbunden mit unterschiedlichen Ansichten, der am gerichtlichen Verfahren Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Sachverständige) zur konkreten Ausgestaltung des Umgangs, führt regelmäßig zu jahrelang anhaltenden gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aber auch Fälle, in denen die Eltern nach der Trennung eine gemeinsame Umgangsregelung zunächst über Jahre ohne Streit und Belastung des Kindes ausgeübt haben, können in der Hochstrittigkeit und einem für das Kind nicht enden wollenden Drama enden, wie der nachfolgende Fall eindrücklich zeigt.
Verfahrensbeistand -Anwalt des Kindes - ablehnen-entpflichten-entlassen
Der Verfahrensbeistand kann weder wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, noch ist er weisungsgebunden. Er kann jedoch bei Zweifeln an seiner Eignung abberufen werden.
Umgangsrecht und Sorgerecht -Die erfolgreiche Betreuung im paritätischen Wechselmodell-
Als Rechtsanwälte für Scheidung, Sorgerecht und Umgangsrecht aus Hannover haben wir eine Kindesmutter vertreten, welche im Ursprungsverfahren die überwiegende Betreuung ihres Sohnes unverschuldet verloren hatte. Die Begründung für diese gerichtliche Maßnahme erschien nicht nachvollziehbar. Sie war aus unserer Sicht der Positionierung der Verfahrensbeteiligten zugunsten des anderen Elternteils geschuldet. Kindliche Bedürfnisse spielten dabei keine tragende Rolle.
Neuaufnahme führt zu Heimentlassung
Erfolgreiche Vertretung in einem Verfahren auf Rückübertragung des Sorgerechts auf die Kindesmutter und Herausgabe eines Kindes aus dem Kinderheim.
Wie ist das Kindeswohl mit der Fremdunterbringung zu vereinbaren, oder wenn der Kindeswille nicht zählt.
Dieser Fall, den wir vor kurzem übernommen haben zeigt deutlich die erheblichen strukturellen Schwächen die einem immer wieder in kindschaftsrechtlichen Verfahren begegnen. Man kann sicherlich schon von einer Kindeswohlgefährdung durch das Familienrechtssystem sprechen.