Hochstrittigkeit in Kindschaftsverfahren zum Umgang und Sorgerecht - narzisstische Persönlichkeitsstörungen und Akzentuierungen eines Elternteils und die Folgen-
Die sogenannte Hochstrittigkeit in Sorgerechts- und Umgangsverfahren kann unterschiedliche Ursachen haben. Eine, die ich in diesem Artikel beleuchten möchte, ist die wiederholte gerichtliche Auseinandersetzung zum Umgang bzw. der daraus entstehende gerichtlichen Streit ums Sorgerecht und der damit möglicherweise verbundene Wechsel des Lebensmittelpunktes eines Kindes. Die mit solchen Verfahren verbunden Folgen für Kinder, werden von den am familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten immer wieder nicht erkannt bzw. falsch eingeschätzt. Die Einleitung solcher Verfahren erfolgt häufig väterlicherseits und beginnt mitunter schon im Säuglingsalter des Kindes. In der Folge werden immer wieder Anträge auf Umgangserweiterungen bis hin zum Wechselmodell gestellt. Die dadurch entstehende Unsicherheit über die Betreuungssituation des Kindes, verbunden mit unterschiedlichen Ansichten, der am gerichtlichen Verfahren Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Sachverständige) zur konkreten Ausgestaltung des Umgangs, führt regelmäßig zu jahrelang anhaltenden gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aber auch Fälle, in denen die Eltern nach der Trennung eine gemeinsame Umgangsregelung zunächst über Jahre ohne Streit und Belastung des Kindes ausgeübt haben, können in der Hochstrittigkeit und einem für das Kind nicht enden wollenden Drama enden, wie der nachfolgende Fall eindrücklich zeigt.
Wechselmodell als Strategie. Beispiel -narzisstischer Elternteil-
Wechselmodell durchsetzen trotz häuslicher Gewalt, passt das zusammen? Häufig wird ein narzisstischer Vater beschrieben, der gegen den Willen der Mutter das Wechselmodell durchsetzen möchte. Ein Phänomen, im Grenzbereich familiengerichtlicher Verfahren.
Umgang und Sorgerecht bei Auftreten des Coronavirus
Uns erreichen derzeit viele Anfragen zum Thema Umgang und Sorgerecht in Zeiten des Corona-Virus. Die Verunsicherung ist verständlicherweise groß. Rechtsprechung zum Thema Umgangsrecht/Sorgerecht in Zeiten einer Pandemie gibt es in Deutschland bisher nicht.
Bindungsintolerant = mangelnde Erziehungsfähigkeit = Sorgerechtsentzug?
Wenn Gutachter Eltern eine fehlende Bindungstoleranz attestieren oder das andere Elternteil eine solche auch nur behauptet heißt es schnell, dass keine Erziehungsfähigkeit gegeben oder diese zumindest eingeschränkt ist. Richter schließen dann oft auf eine Kindeswohlgefährdung und schon tritt die Frage des Sorgerechtsentzugs in den Raum. Hier besteht vor allen die Besonderheit, dass der Richter von sich aus auf eine Kindeswohlgefährdung schließen kann und von Amts wegen ein entsprechendes Verfahren auf Entziehung der elterlichen Sorge einleiten kann. Hierzu bedarf es keines Antrages des anderen Elternteils. Aus einem Umgangsverfahren kann so schnell ein Sorgerechtsverfahren werden.
Verfassungsbeschwerde zur Zulässigkeit von körperlicher Gewaltanwendung gegen Kinder bei der Durchsetzung eines Sorgerechtsbeschlusses eingereicht
Wir haben im Namen eines Verfahrensbeistands und einer Kindesmutter Verfassungsbeschwerde erhoben. Wir mussten uns dabei mit der Frage auseinanderzusetzen, unter welchen Voraussetzungen es rechtlich zulässig ist, den Aufenthaltswechsel eines Kindes von einem Elternteil zum anderen durch gerichtlichen Beschluss zu beschließen und zur Durchsetzung einer solchen Entscheidung staatliche Gewalt gegen die betroffenen Kinder anzuwenden.