Vom Wechselmodell zum Residenzmodell
Als Rechtsanwalt für Scheidung, Sorgerecht und Umgangsrecht aus Hannover stelle ich fest, dass das Wechselmodell in aller Munde ist und von vielen als Modell der Zukunft gesehen wird. Fragwürdig erscheint jedoch, ob diese Modell auch generell im Sinne der betroffenen Kinder ist, oder ob es nicht in erster Linie zur Durchsetzung von Elternrechten dient. In unserem aktuellen Fall jedenfalls äußerte das Kind Vorbehalte, weil es aus seiner Sicht kein richtiges Zuhause wie andere Kinder habe. Aber auch andere Aspekte führten vorliegend dazu, dass das Wechselmodell dem Residenzmodell weichen musste. Die Gründe sind auf eine Vielzahl von sorgerechtlichen Verfahren übertragbar.
Wie ist das Kindeswohl mit der Fremdunterbringung zu vereinbaren, oder wenn der Kindeswille nicht zählt.
Dieser Fall, den wir vor kurzem übernommen haben zeigt deutlich die erheblichen strukturellen Schwächen die einem immer wieder in kindschaftsrechtlichen Verfahren begegnen. Man kann sicherlich schon von einer Kindeswohlgefährdung durch das Familienrechtssystem sprechen.