Nach Verfassungsbeschwerde hebt Gericht Entscheidung zu Sorgerechtsentzug auf. Heimunterbringung eines Kindes zur Durchsetzung des Umgangsrechts ist unverhältnismäßig.
Wir hatten im letzten Jahr über den Fall einer allein erziehenden Mutter aus Norddeutschland berichtet, der aufgrund der Tatsache, dass ihr Sohn den Umgang mit dem Kindesvater verweigerte das Sorgerecht entzogen worden war. Dieser Fall hat für unsere Mandantin und ihren Sohn jetzt eine erfreuliche Wendung genommen.