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Hochstrittigkeit in Kindschaftsverfahren zum Umgang und Sorgerecht - narzisstische Persönlichkeitsstörungen und Akzentuierungen eines Elternteils und die Folgen-

Die sogenannte Hochstrittigkeit in Sorgerechts- und Umgangsverfahren kann unterschiedliche Ursachen haben. Eine, die ich in diesem Artikel beleuchten möchte, ist die wiederholte gerichtliche Auseinandersetzung zum Umgang bzw. der daraus entstehende gerichtlichen Streit ums Sorgerecht und der damit möglicherweise verbundene Wechsel des Lebensmittelpunktes eines Kindes. Die mit solchen Verfahren verbunden Folgen für Kinder, werden von den am familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten immer wieder nicht erkannt bzw. falsch eingeschätzt. Die Einleitung solcher Verfahren erfolgt häufig väterlicherseits und beginnt mitunter schon im Säuglingsalter des Kindes. In der Folge werden immer wieder Anträge auf Umgangserweiterungen bis hin zum Wechselmodell gestellt. Die dadurch entstehende Unsicherheit über die Betreuungssituation des Kindes, verbunden mit unterschiedlichen Ansichten, der am gerichtlichen Verfahren Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Sachverständige) zur konkreten Ausgestaltung des Umgangs, führt regelmäßig zu jahrelang anhaltenden gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aber auch Fälle, in denen die Eltern nach der Trennung eine gemeinsame Umgangsregelung zunächst über Jahre ohne Streit und Belastung des Kindes ausgeübt haben, können in der Hochstrittigkeit und einem für das Kind nicht enden wollenden Drama enden, wie der nachfolgende Fall eindrücklich zeigt.

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Rechtsanwalt für Scheidung, Sorgerecht und Umgangsrecht aus Hannover -Drittes familienspsychologischen Sachverständigengutachten –Kind kehrt zu seinen Eltern zurück-

Als Rechtsanwalt für Scheidung, Sorgerecht und Umgangsrecht aus Hannover haben wir vor dem Oberlandesgericht eine Elternteil vertreten, welchem gemeinsam mit dem anderen Elternteil die elterliche Sorge entzogen worden war. Die Gründe bestanden in einer von der Kinder-und Jugendpsychiatrie umschriebenen kombinierten Entwicklungsstörung und einer Bindungsstörung. Über die Art- und Weise der Intervention bestand zwischen den Eltern und dem Jugendamt Streit.

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Bindungsintolerant = mangelnde Erziehungsfähigkeit = Sorgerechtsentzug?

Wenn Gutachter Eltern eine fehlende Bindungstoleranz attestieren oder das andere Elternteil eine solche auch nur behauptet heißt es schnell, dass keine Erziehungsfähigkeit gegeben oder diese zumindest eingeschränkt ist. Richter schließen dann oft auf eine Kindeswohlgefährdung und schon tritt die Frage des Sorgerechtsentzugs in den Raum. Hier besteht vor allen die Besonderheit, dass der Richter von sich aus auf eine Kindeswohlgefährdung schließen kann und von Amts wegen ein entsprechendes Verfahren auf Entziehung der elterlichen Sorge einleiten kann. Hierzu bedarf es keines Antrages des anderen Elternteils. Aus einem Umgangsverfahren kann so schnell ein Sorgerechtsverfahren werden.

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Erfolgreiche Rückführung von Zwillingen

Die Zwillinge einer alleinerziehenden Mutter waren durch das Jugendamt Hannover im Amtshilfeverfahren für ein anderes Jugendamt in Obhut genommen worden. Grund war eine ungeklärte striemenartige Verletzung im Nackenbereich eines der Zwillinge die zum Zeitpunkt der Inobhutnahme bereits abgeheilt war. Zudem bestanden Zweifel am psychischen Gesundheitszustand der Kindesmutter.

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Neuaufnahme führt zu Heimentlassung

Erfolgreiche Vertretung in einem Verfahren auf Rückübertragung des Sorgerechts auf die Kindesmutter und Herausgabe eines Kindes aus dem Kinderheim.

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