Umgangsrecht: Wenn das Kind nicht zum Vater will droht Sorgerechtsentzug.
Wenn ein Kind nach der Scheidung nicht zum Vater möchte heißt es schnell die Mutter verweigert den Umgang. Das Amtsgericht hat einer alleinerziehenden Mutter in einem solchen Fall das Sorgerecht für Ihre Kinder entzogen und auf eine Rechtsanwältin als Pflegerin übertragen.