Kinder nach gewaltsamer Herausnahme wieder bei der Kindesmutter.
Wir hatten über einen Fall berichtet, bei dem das Oberlandesgericht entschieden hatte, das zwei Kinder im Alter von neun und zwölf Jahren aufgrund einer lang anhaltenden Umgangsverweigerung zum Vater wechseln sollten. Gegen diese Entscheidung hatten wird Verfassungsbeschwerde erhoben. Diese wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Jetzt hat das Oberlandesgericht seine Entscheidung revidiert.