Wenn ein Kind nach der Scheidung nicht zum Vater möchte heißt es schnell die Mutter verweigert den Umgang. Das Amtsgericht hat einer alleinerziehenden Mutter in einem solchen Fall das Sorgerecht für Ihre Kinder entzogen und auf eine Rechtsanwältin als Pflegerin übertragen. Grund für diese Maßnahme soll sein, dass die Mutter das Recht des Vaters auf Umgang mit seinen Kindern im Alter von 7 und 11 Jahren behindert. Das Oberlandesgericht wird in der Beschwerdeinstanz zu prüfen haben, ob das Amtsgericht den Sachverhalt richtig ermittelt und insbesondere die Fragen häuslicher Gewalt hinreichend gewürdigt hat. Auch ein in diesem Zusammenhang eingeholtes psychologisches Sachverständigengutachten ist aus unserer Sicht aufgrund von gravierenden wissenschaftlichen Mängeln entgegen der Auffassung des Amtsgerichts unverwertbar.
Fälle von Umgangsverweigerungen sind derzeit wieder im Fokus der Öffentlichkeit, gerade weil hier die Rechte von Kindern und Eltern aufeinander prallen. Wenn der erklärte Kindeswille einem Umgang entgegen steht ist fraglich, ob ein Umgang erzwungen werden sollte. Manche Gerichte und Jugendämter tendieren sogar zu einer Kindesherausnahme und Fremdunterbringung der Kinder in einem Heim.
Sorgerecht, Fremdunterbringung, Bindungstoleranz, Umgangsrecht, Ergänzungspfleger