Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ist es nun vor dem Oberlandesgericht gelungen, den Senat davon zu überzeugen, dass die Entscheidung aus Sicht des Kindes fehlerhaft war. Die amtsgerichtliche Entscheidung wurde aufgehoben. Auf das eingeholte Gutachten des Sachverständigen Detlev P. welches wir umfangreich kritisiert hatten, wurde nicht weiter eingegangen. Die Entscheidung des Gerichts erfolgte trotz nicht unerheblichen Widerstands auf Seiten des Jugendamtes und des Verfahrensbeistands. Nicht nur weil der Beschluss zu Gunsten meiner Mandantin ausfiel, muss man festhalten, dass es sich um eine sehr umsichtige Entscheidung des Gerichts handelt, welche ausschließlich von wichtigen Aspekten des Kindeswohls und des Kindeswillen geleitet war. Die elterlichen Befindlichkeiten wurden zutreffend hintern angestellt.
Sorgerecht, Sachverständigengutachten