Egal ob bei unverheirateten Eltern, nach der Scheidung, bei alleinigem oder gemeinsamen Sorgerecht, dieser Fall kann jeden treffen.
Aus unserer Sicht ist dieses Gutachten Einseitig zu Lasten der Eltern verfasst worden und basiert auf Mutmaßungen die wissenschaftlich nicht belegbar sind. Der Gutachter wurde zwischenzeitlich als befangen abgelehnt. Im übrigen fehlt eine ordnungsgemäße Sachverhaltsaufklärung. Behauptungen des Jugendamtes wurden übernommen, ohne zuvor auf ihre Richtigkeit überpüft worden zu sein.
In Fällen dieser Art stellt sich immer wieder die Frage, welche belastbaren Tatsachen gegeben sein müssen, um eine Kindewohlgefährdung annehmen zu können. Die Herausnahme eines Kindes aus der Ursprungsfamilie muss immer das letzte Mittel staatlichen Handelns sein. Bevor eine Fremdunterbringung in Erwägung gezogen wird müssen zuvor milder Maßnahmen der Familienhilfe angewendet werden.