Trotz dieses Streits bestimmte das Amtsgericht das Jugendamt zum Pfleger. Nach dem vorläufigen Entzug der elterlichen Sorge kam das Kind in ein Heim. Das im Hauptsachverfahren eingeholte Sachverständigengutachten bestätigte die Fremdunterbringung. Das Sorgerecht blieb zunächst entzogen. Es gelang uns allerdings ein umfangreiches Umgangsrecht zu erwirken und ein neuerliches gerichtliches Gutachten einzuholen. Wir kamen dabei allerdings vom Regen in die Traufe. Die Fremdunterbringung wurde erneut bestätigt. Das Gericht blieb daher in der Hauptsache beim Sorgerechtsentzug, konnte jedoch dahingehend überzeugt werden, das Jugendamt als Pfleger gegen einen Einzelvormund auszutauschen und ergänzend eine aktivierende Familienhilfe zu installieren. In der von uns angestrengten Beschwerde sprach sich der neue Vormund für die Einholung eines weiteren Gutachtens aus. In der Zwischenzeit hatte sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Viormund, der Familienhilfe und dem von uns vertretenen Elternteil entwickelt, die dazu führte, dass neben dem nunmehr dritten Sachverständigen auch das Jugendamt zu der Überzeugung gelangte, dass Kind in den elterlichen Haushalt zurückzuführen. Das andere Elternteil unterstützte dieses Projekt umfänglich. Dieses Ergebnis zeigt, dass das staatliche Wächteramt nur dann effektiv funktioniert, wenn man Eltern partnerschaftlich in die Hilfeleistung einbindet. Es lebt von Familienhelfern und Vormündern, die sich Zeit für die betroffenen Familien nehmen und empathisch auf diese einzugehen vermögen. Der oberflächliche Blick eines Sachverständigen, quasi als Momentaufnahme, vermag oft nicht die Klarheit über die Familienverhältnisse zu bringen, die notwendig wären, um eine tragfähige und weitreichende familiengerichtliche Entscheidung zu treffen.
Fremdunterbringung, Familienpsychologisches Gutachten, Sorgerecht