Rechtsanwalt Heskamp vertrat die allein erziehende Mutter eines zweijährigen Kindes vor dem Amtsgericht Hannover.
Diese hatte, bevor sie anwaltlich vertreten war, vor dem Amtsgericht eigenständig einen Gewaltschutzantrag gegen Ihren Lebensgefährten beantragt, da dieser sie geschlagen hatte.
Im Rahmen der Antragstellung kam heraus, dass der zweijährige Sohn bei dem Übergriff auf die Mutter dabei gewesen war und es wohl nicht der erste Übergriff dieser Art war, den das Kind miterleben musste.
Aufgrund dieses Umstandes leitete das Gericht von Amts wegen ein Verfahren gegen die Mutter gemäß § 1666 BGB ein. Diese Vorschrift besagt folgendes:
Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
Das Gericht hatte also zu prüfen, ob folgende Maßnahmen zu ergreifen sind:
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung konnten bestehende Bedenken gegen die Kindesmutter ausgeräumt werden, so dass das Verfahren für die Mutter folgenlos eingestellt wurde.
Sorgerecht, Verfahrensbeistand