Diesem Verdacht wurde in der Folgezeit weder vom Gericht noch den anderen Verfahrensbeteiligten nachgegangen. Vielmehr wurde die Behauptung aufgestellt, die Kindesmutter sei nicht erziehungsgeeignet. Untermauert wurde diese Behauptung durch den Sachverständigen Detlev Pfender, welcher zu dem Ergebnis kam, dass bei der Kindesmutter eine emotional-instabile Persönlichkeitsstörung auf Borderline-Niveau vorliege, welche sie in ihrer Erziehungsfähigkeit einschränken würde. Der bestehende Alkoholabusus (den er nicht überprüft hat) sei Teilsymptomatik einer umfassenden Persönlichkeitsstörung. Es liegt auf der Hand, dass bei einer solchen Diagnose die Rückführungsaussichten eingeschränkt sind. Das Kind blieb in einer Pflegefamilie. Ende 2016 beauftragte uns die Mutter mit ihrer weiteren Vertretung. Wir konnten das Gericht davon überzeugen, ein weiteres Sachverständigengutachten einzuholen. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass die Mutter erziehungsgeeignet sei und man das vorherige Gutachten nicht komplett nachvollziehen könne. Auch die seit Jahren die Kindemutter behandelnde Therapeutin konnte die gestellte Diagnose nicht nachvollziehen und wurde vom Gericht dazu als Zeugin gehört. Das Ergebnis stand schnell fest, die Rückführung des Kindes musste umgehend eingeleitet werden. Seit Anfang Mai 2017 lebt das Kind wieder bei ihrer Mutter. Der Fall zeugt zum einen von einer immer wieder anzutreffenden mangelnden Sachverhaltsaufklärung und einem nicht nachvollziehbaren Gutachten. Beides führt zu einer langen Odyssee für Mutter und Kind, welche bei sachgerechter Herangehensweise ohne Problem schnell vermeidbar gewesen wären.
Inobhutnahme, Fremdunterbringung, Sorgerecht